Wissenschaftlicher Beirat

Der am 14. September 2000 gegründete wissenschaftliche Beirat von VINI ist ein Zusammenschluss innerhalb des VINI von Wissenschaftlern und Forschern, die sich ihrer Geschäftsordnung gemäß folgende Aktivitäten zum Ziel gesetzt haben:

  • Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs zwischen Wissenschaftlern, Lehrenden und Studierenden in Deutschland und im Iran,
  • Kooperation mit Hochschulen und Industrie in Deutschland und im Iran,
  • Förderung des Technologietransfers in Deutschland und im Iran.

Der Vorsitz besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die von den Beiratsmitgliedern für zwei Jahren gewählt werden.


Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirates im Verein Iranischer Ingenieure und Naturwissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VINI)

§ 1 Zweck des Wissenschaftlichen Beirates

Der Wissenschaftliche Beirat des Vereins Iranischer Ingenieure und Naturwissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VINI) ist ein Zusammenschluss innerhalb des VINI von Wissenschaftlern und Forschern, durch den mittels Veranstaltungen wissenschaftlicher Vorträge und Seminare bzw. im Zusammenwirken mit DAAD, DFG u.ä. Institutionen der Erfahrungsaustausch, der Austausch sowie die Kooperation zwischen Wissenschaftlern, Lehrenden und Studierenden in Deutschland und im Iran gefördert wird. Weiteres Ziel der Beiratsmitglieder ist die Kooperation mit Hochschulen und Industrie sowie die Förderung des Technologietransfers. Insbesondere soll der Wissenschaftliche Beirat den Vorstand und die Arbeitsgruppen des VINI in einer von ihm selbst zu bestimmenden Form beratend unterstützen.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Beirat erfolgt auf Antrag durch den VINI-Vorstand aufgrund der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates. Ein Vorstandsmitglied des VINI ist als ständiges Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des VINI vertreten. Ist der Vertreter des VINI-Vorstandes in den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates des VINI verhindert, so vertritt ihn ein anderes Mitglied des VINI-Vorstandes.

§ 3 Vorsitz (Vorstand)

Der Vorsitz besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

§ 4 Beiratssitzung

Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates beruft die Beiratssitzungen ein und leitet sie. Über den Inhalt der Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll durch das ständige Mitglied des VINI-Vorstandes bzw. seinen Vertreter geführt. Die Sitzungen finden bei Bedarf statt, mindestens jedoch zweimal jährlich. Der Termin der nächsten Sitzung wird am Ende der jeweiligen Sitzung bekanntgegeben. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates lädt zu der Sitzung mit einer Frist von 4 Wochen ein und schlägt die Tagesordnung vor. Die Mitglieder des VINI-Vorstandes können in den Beiratssitzungen teilnehmen.

§ 5 Information

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates sollen über wichtige Beschlüsse des VINI informiert werden. Dies geschieht mindestens durch die Zusendung eines Ergebnisprotokolls in deutscher Sprache der jeweils letzten VINI-Vorstandssitzung. Dem VINI-Vorstand wird vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats das Protokoll der Beiratssitzung zugeschickt

§ 6 Sonstiges

Beschlussfähigkeit und Mehrheitsregelungen werden entsprechend der VINI-Satzung gehandhabt. Grundlage dieser Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins Iranischer Ingenieure und Naturwissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VINI).